Eingeschränkt erlaubte Gegenstände im Aufgabegepäck

Für die Mitnahme von Gegenständen im Aufgabegepäck gelten besondere Vorschriften. Beachten Sie beim Packen Ihres Gepäcks bitte die geltenden Auflagen.

Elektronische Geräte und Lithiumbatterien

Sie dürfen 15 elektronische Geräte mit einer Lithiumbatterie mit bis zu 100 Wh in Ihrem aufgegebenen Gepäck mitnehmen. Diese Geräte müssen komplett ausgeschaltet sein. Wenn Sie ein Gerät mit einer Lithiumbatterie bis zu 160 Wh mitnehmen möchten, müssen Sie eine Genehmigung beantragen. Geräte mit Batterien größer als 160 Wh sind grundsätzlich nicht erlaubt. Ersatz-Lithiumbatterien und Powerbanks sind nur im Handgepäck erlaubt.

Auf Flügen von oder über Dubai ist das Mitführen von Pagern und Walkie-Talkies verboten. Diese Geräte werden am Flughafen von Dubai beschlagnahmt.

Achten Sie darauf, die Geräte richtig zu verpacken, um sie vor Beschädigungen zu schützen. Geräte und Batterien dürfen nicht beschädigt, defekt oder vom Rückruf betroffen sein.

E-Zigaretten

Eine elektronische Zigarette darf niemals im Aufgabegepäck transportiert werden.

Smart-Bags

Die Mitnahme einer Smart-Bag mit einer anderen Lithiumbatterie als einer Knopfzelle ist möglich, wenn Sie diese Batterie entfernen. Sie können sie nicht herausnehmen? Dann dürfen Sie die Tasche nicht mitnehmen, weder in der Kabine noch im Frachtraum.

Schusswaffen

Schusswaffen für den Schieß- und Jagdsport sowie die dazugehörige Munition dürfen Sie im Aufgabegepäck mitführen. Sie müssen im Besitz der erforderlichen Genehmigungen und Lizenzen sein und den Transport vorab anmelden.

Lesen Sie mehr über die Mitnahme einer Schusswaffe

Mitnahme einer Schusswaffe von oder nach Südafrika

Bei Reisen von oder nach Johannesburg oder Kapstadt fällt eine Sicherheitsgebühr von EUR 50 pro Waffe an. Um sicherzustellen, dass alles arrangiert ist, kontaktieren Sie das KLM-Kundenkontaktcenter bitte mindestens 48 Stunden vor dem Abflug Ihres Fluges.

Gepäck mit unregelmäßiger Form oder Verpackung

Bitte beachten Sie, dass wir Ihr Gepäck leider nicht annehmen können, wenn die Form oder Verpackung die Gepäckförderanlage beschädigen oder blockieren kann. Dazu gehören kugelförmige Gepäckstücke und mit Klarsichtfolie für Lebensmittel umwickelte Gepäckstücke. Eine fachmännische Versiegelung ist zulässig, sofern das Gepäck damit immer noch abgefertigt werden kann.

Verbotene Gegenstände

Folgende Gegenstände sind im Aufgabegepäck nicht zulässig:

Häufig gestellte Fragen

Benötigen Sie Hilfe?

Obwohl wir die meisten eingeschränkt erlaubten oder verbotenen Gegenstände aufgeführt haben, können die Vorschriften je nach Land variieren. Bitte prüfen Sie auch die Vorschriften des örtlichen Flughafens und der jeweiligen Fluggesellschaft.

Ist Ihr Gegenstand nicht auf dieser Seite aufgeführt oder haben Sie noch Fragen zum Aufgabegepäck? Dann wenden Sie sich bitte an Ihr Reisebüro/Ihren Reiseveranstalter oder an das KLM-Kundenkontaktcenter.