CO₂-Ausgleich durch Wiederaufforstung und/oder Bedingungen für nachhaltigen Flugkraftstoff (SAF)
1. Allgemein
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für das „CO₂-Impact-Programm“ von KLM Royal Dutch Airlines.
- Die Bedingungen des „CO₂-Impact-Programms“ gelten zusätzlich zu den allgemeinen Beförderungsbedingungen für Passagiere und Gepäck.
- Das „CO₂-Impact-Programm“ ist nur in Kombination mit einem KLM-Reisedokument oder Tickets verfügbar, in denen mindestens ein KLM-Flug enthalten ist.
- Das „CO₂-Impact-Programm“ kann zu allen KLM-Flügen hinzugefügt werden, unabhängig vom Abflugort, der Verkaufsstelle oder der Einschiffungsstelle.
1.2 Das „CO₂-Impact-Programm“ ist ein freiwilliger CO₂-Emissionsservice, der es dem Passagier ermöglicht, zur Verringerung der Klimaauswirkungen seines Fluges beizutragen.
- Das „CO₂-Impact-Programm“ ist rein persönlich; Passagiere, die zusammen reisen, können individuell wählen.
- Der Ausgleichservice bzgl. der CO₂-Emissionen für Ihre Flüge besteht aus einer Kombination:
- KLM kompensiert die erwarteten CO₂-Auswirkungen Ihres Fluganteils;
- CO₂-Reduzierung durch Investitionen in nachhaltigen Flugkraftstoff (SAF)
2. In Betracht kommende Flüge
2.1 Von KLM Royal Dutch Airlines, Air France, Delta Air Lines und Kenya Airways durchgeführte Flüge.
2.2 Alle Codeshare-Flüge mit einer KLM-Flugnummer, die von folgenden Fluggesellschaften durchgeführt werden: JJ, GF, TE, EI, UX, XM, AZ, MN, CZ, MH, KQ, QX, AS, CO, AM, DL, EV, OH, F8, PS, SU, OK, IG, MA, CY.
3. Emissionen
3.1 Die Emissionswerte von KLM, Air France und Delta Air Lines basieren auf den tatsächlichen Emissionswerten im Verhältnis zum tatsächlichen Treibstoffverbrauch.
3.2 Die Emissionswerte von Partnergesellschaften basieren auf Durchschnittswerten, wie sie von Flugzeugherstellern (d.h. Boeing, Airbus) vorgelegt werden.
4. Berechnung
4.1. Der CO₂-Ausstoß wird für alle in Ihrer Buchung enthaltenen Flüge berechnet. Pro Flug basiert die Berechnung auf dem eingesetzten Flugzeugtyp, der zurückgelegten Entfernung und dem Auslastungsfaktor des spezifischen Flugs in der Vergangenheit. Die Berechnungsmethode und der Kraftstoffverbrauch werden jährlich von der KPMG in Frankreich geprüft.
5. Unabhängige Zertifizierung
5.1 Das „CO2 Impact Programme“ setzt von Gold Standard zertifizierte Emissionsreduktionen ein, um Projekte für saubere Energien in Entwicklungsländern mitzufinanzieren. Der nachhaltige Flugkraftstoff (SAF) ist vom Roundtable of Sustainable Biomaterials oder ähnlichem zertifiziert.
5.3 Nachhaltiger Flugkraftstoff (SAF) ist ein Ersatz für fossile Flugkraftstoffe. SAF wird nicht aus Erdöl raffiniert, sondern aus nachhaltigen Ressourcen wie Altölen biologischen Ursprungs, landwirtschaftlichen Rückständen oder aus der Luft gewonnenem CO₂ hergestellt und in Flugzeugtanks mit fossilen Brennstoffen gemischt. Die CO₂-Emissionen werden bei Verwendung dieses Kraftstoffs um 80 % reduziert, basierend auf einer Lebenszyklusanalyse.
6. Verbraucherpreis
6.1 Der Preis für den Passagier, der im Rahmen des „CO₂-Impact-Programms“ ausgeglichen werden muss, entspricht nicht dem Kaufpreis der Gold-Standard-Emissionsrechte. Sämtliche einkassierten Ausgleichgelder werden für die Kompensation mittels zertifizierter Emissionsreduktionen eingesetzt. Alle sich auf das Ausgleichsmodell beziehenden Gemeinkosten und Aufwendungen werden von KLM Royal Dutch Airlines getragen.
6.2 Die Kosten für den Ausgleich können zwei Mal jährlich angepasst werden; eventuelle Anpassungen richten sich nach den Erwerbskosten neuer zertifizierter Emissionsreduktionen.
6.3 Wir verwenden Ihren Beitrag, um zusätzliche SAF zu kaufen. Wir fügen dies dem Kraftstoffsystem an einem der Flughäfen zu, an denen wir SAF einsetzen. Wir können nicht zurückverfolgen, für welchen Flug Ihre SAF verwendet wird, aber die Gesamtanzahl der CO₂-Emissionen der abfliegenden Flüge wird durch Ihren Beitrag gesenkt. Mit Ihrer Beteiligung am „CO₂-Impact-Programm“ kaufen wir SAF und investieren in Wiederaufforstungsprojekte in Panama, Uganda und Kolumbien.
7. Rückerstattung
7.1 Können Sie Ihren Flug aus einem Ihnen nicht zuzuschreibenden Grund nicht antreten, können Sie möglicherweise einen Anspruch auf die Rückerstattung des von Ihnen entrichteten Betrags geltend machen.
7.2 In den folgenden Fällen haben Sie Anspruch auf eine vollständige Rückerstattung Ihres Geldes aus dem „CO₂-Impact-Programm“:
- KLM hat Ihren Flug annulliert.
- Anschließend an einen von KLM, Delta Air Lines, Air France oder Kenya Airways durchgeführten Flug haben Sie Ihren interkontinentalen KLM-Anschlussflug verpasst.
Sollte einer dieser Gründe auf Ihre Situation zutreffen, fahren Sie bitte fort mit dem Ausfüllen des Rückerstattungsformulars ..
7.3 Eine Rückerstattung können Sie ausschließlich über KLM.com beantragen.
8. Prüfung
Die Prüfung durch die Wirtschaftsprüfer von KPMG – einem der weltweit führenden Wirtschaftsprüfungsunternehmen in den Bereichen Audit (Prüfung von Konzern- und Jahresabschlüssen), Steuern (steuerberatende Tätigkeiten) und Beratung (Beratungsaktivitäten) – gewährleistet, dass sowohl die Emissionsnormen als auch die Berechnungsmethode internationalen Richtlinien und Bedingungen für CO₂-Emissionen entsprechen.