Bord-WLAN: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Beim Kauf eines WLAN-Gutscheins zur Verwendung während Ihres Fluges erklären Sie sich mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) einverstanden.

Allgemeines

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen für WLAN-Serviceleistungen (nachfolgend kurz die „AGB“) gelten für den Kauf und die Bereitstellung der WLAN-Serviceleistungen, wie in Klausel 1.1 dieser AGB näher beschrieben (nachfolgend die „WLAN-Serviceleistungen“), insoweit diese von der Koninklijke Luchtvaart Maatschappij N.V. mit Geschäftssitz an der Adresse Amsterdamseweg 55, 1182 GP Amstelveen, Niederlande, eingetragen bei der Handelskammer unter der Nummer 33014286 und der USt.-Identifikationsnummer NL004983269B01 (nachfolgend „KLM“) an Bord von Flügen für die Passagiere des Flugzeugs (nachfolgend „Nutzer“) angeboten werden.

Der Nutzer bestätigt mit seiner Annahme dieser AGB, dass (i) er im Mindestalter von 18 Jahren und voll geschäftsfähig ist, sodass er mit KLM eine Vereinbarung, auf die diese AGB Anwendung finden (nachfolgend „diese Vereinbarung“), abschließen und (ii) die WLAN-Serviceleistungen gemäß diesen AGB nutzen kann.

Bitte lesen Sie diese AGB vor Ihrem Kauf bzw. Ihrer Nutzung eines WLAN-Gutscheins für die WLAN-Serviceleistungen und vor Ihrer Annahme und Nutzung der WLAN-Serviceleistungen sorgfältig durch. Insoweit dies im Rahmen der geltenden Gesetze zulässig ist, behält KLM sich das Recht vor, diese AGB, deren endgültige Fassung auf derKLM-Websiteverfügbar ist, jederzeit zu ändern oder zu ergänzen.

1. WLAN-Serviceleistungen

1.1. Die WLAN-Serviceleistungen von KLM bestehen aus einer oder mehreren der folgenden Serviceleistungen, wie auf dem KLM-Portal und in diesen AGB beschrieben:connect.klm.com/#/wifi(nur an Bord verfügbar)

1.2. Sie erklären Ihr Einverständnis, dass die WLAN-Serviceleistungen Standardserviceleistungen sind und „wie gesehen“ (as-is-Basis) bereitgestellt werden. Dies bedeutet, dass die WLAN-Serviceleistungen allen Nutzern gleichermaßen mit denselben Funktionalitäten und Beschränkungen im Sinne dieser AGB bereitgestellt werden.

1.3. Für die Nutzung der WLAN-Serviceleistungen erklärt der Nutzer sich damit einverstanden, dass er im Besitz seines eigenen WLAN-kompatiblen Geräts (z. B. eines Computers mit WLAN-Adapter, eines WLAN-fähigen Smartphones oder Tablets) sein muss, um die WLAN-Verbindung herzustellen (nachfolgend „das Gerät“).

2. Kauf von WLAN-Serviceleistungen

2.1. Der WLAN-„Messaging”-Service ist kostenlos und durch Klicken auf die Serviceleistung auf dem KLM-Portal zugänglich. Durch Ihre Nutzung des WLAN-„Messaging”-Services erklären Sie sich mit diesen AGB einverstanden. Die Vereinbarung über die Bereitstellung des Messaging-Services tritt ab dem Zeitpunkt in Kraft, an dem die Anforderung des WLAN-Services durch den Nutzer auf dem KLM-Portal von KLM bestätigt wird.

2.2. Die WLAN-Serviceleistungen „Surfen” und „Streamen” sind kostenpflichtige WLAN-Serviceleistungen. Für den Empfang einer oder mehrerer dieser WLAN-Serviceleistungen muss der Nutzer einen WLAN-Gutschein kaufen (nachfolgend „WLAN-Gutschein”); dazu muss der Nutzer spezifische Anweisungen auf dem Portalconnect.klm.com/#/wifi(nur an Bord verfügbar) oder der Website befolgen, den Zahlungsprozess abschließen und die vorliegenden AGB akzeptieren. Die Vereinbarung über die Bereitstellung dieses WLAN-Services tritt ab dem Zeitpunkt in Kraft, an dem eine Anforderung des WLAN-Services durch den Nutzer per E-Mail von KLM bestätigt wird. Der WLAN-Gutschein für die Bereitstellung der WLAN-Serviceleistungen kann nur für einen spezifischen Flug, auf dem WLAN-Serviceleistungen angeboten werden, gekauft werden.

2.3. Solange die Serviceanforderung des Nutzers nicht bestätigt worden ist, ist keine Vereinbarung geschlossen; bis zu diesem Zeitpunkt behält KLM sich das Recht vor, jeder Person die WLAN-Serviceleistungen jederzeit aus jedem Grund zu verweigern.

2.4. Den WLAN-Gutschein für die WLAN-Serviceleistungen finden Sie in Ihrem Konto unter „Mein WLAN”, auf das Sie über das KLM-Portal zugreifen können. Der WLAN-Gutschein wird automatisch auf dem Gerät des Nutzers aktiviert, wenn der Nutzer den WLAN-Gutschein während des Flugs an Bord kauft. Wird der WLAN-Gutschein vom Nutzer vor dem Abflug gekauft, kann er vom Nutzer über das KLM-Portal entweder auf der Homepage oder in der Rubrik „Mein WLAN“ durch Anklicken der auf den WLAN-Gutscheinen angegebenen Schaltfläche „Aktivieren“ aktiviert werden.

2.5. Ein Nutzer kann jeweils nur einen Gutschein für die Bereitstellung der WLAN-Serviceleistungen „Surfen“ und „Streamen“ auf einem Gerät kaufen und nutzen. Möchte der Nutzer den WLAN-Service auf einem anderen Gerät fortsetzen, so kann er seine Internet-Verbindung auf einem Gerät deaktivieren und den WLAN-Service auf dem anderen Gerät aktivieren.

3. Bereitstellung der WLAN-Serviceleistungen

3.1. Sobald die Vereinbarung geschlossen ist, kann der Nutzer die WLAN-Serviceleistungen gemäß den von KLM auf dem KLM-Portalconnect.klm.com/#/wifi(nur an Bord verfügbar) dargelegten Spezifikationen aktivieren.

3.2. KLM bemüht sich nach Kräften, um die Bereitstellung der WLAN-Serviceleistungen für die Dauer des spezifischen Fluges, für den der WLAN-Gutschein gekauft wurde, im Sinne dieser Klausel 3 zu gewährleisten.

3.3. Die Bereitstellung der WLAN-Serviceleistungen gilt vorbehaltlich der Verfügbarkeit und der betrieblichen Einschränkungen der erforderlichen Ausrüstung und der damit verbundenen Einrichtungen:

  • Bei Abflug: Je nach den lokalen Bestimmungen ist die Verbindung verfügbar, sobald der Nutzer in der Kabine des Flugzeugs Platz genommen hat. Dies ist nicht in jedem Land erlaubt; in diesen Fällen wird die Verbindung erst aktiviert, wenn das Flugzeug eine Flughöhe von 10.000 Fuß oder mehr erreicht hat.
  • Bei der Landung: Wenn die Nutzung der Verbindung während der Landung und am Boden nicht erlaubt ist wird die Verbindung deaktiviert, sobald sich das Flugzeug auf einer Flughöhe unter 10.000 Fuß befindet.
  • Während des Fluges gibt es keine garantierte Bandbreite. Es kann sein, dass die Internet-Verbindung aufgrund des Status der Satellitenverbindung oder über bestimmten Regionen oder Ländern, in denen Restriktionen gelten, zeitweise oder überhaupt nicht verfügbar ist. Es können auch vorübergehende Störungen des Services als normale Ereignisse im Rahmen der Bereitstellung des Services auftreten. KLM kann die Nutzung der WLAN-Serviceleistungen vorübergehend einschränken oder den WLAN-Service unterbrechen, wenn KLM dies aus folgenden Gründen für notwendig erachtet:
    • zur (Wahrung der) Sicherheit bzw. Integrität des WLAN-Services;
    • zur Behebung eines Fehlers oder Mangels;
    • zur Behebung einer Störung; und/oder
    • zur Änderung oder Verbesserung der Computersysteme von KLM oder seiner Lieferanten.

In Bezug auf die Internet-Geschwindigkeit nimmt der Nutzer zur Kenntnis, dass aufgrund der Art der Serviceleistung (Bord-Internet) eine Verzögerung in der Bereitstellung der Verbindung auftritt, sodass die WLAN-Serviceleistungen langsamer sind als die Geschwindigkeit, die der Nutzer im Durchschnitt normalerweise bei ähnlichen terrestrischen Serviceleistungen erwarten kann. Die WLAN-Serviceleistungen dürften dem Nutzer jedoch die Verwendung des Internets entsprechend den von KLM auf dem KLM-Portalconnect.klm.com/#/wifi(nur an Bord verfügbar) bereitgestellten Funktionalitäten ermöglichen.

3.4. Der Nutzer nimmt ferner zur Kenntnis, dass KLM keine Kontrolle über die Netzwerke Dritter hat, auf welche der Nutzer im Laufe seiner Nutzung der WLAN-Serviceleistungen möglicherweise zugreift; daher entziehen sich Verzögerungen und Unterbrechungen anderer Netzwerkdienste der Kontrolle von KLM.

3.5. Von Drittanbietern bereitgestellte Inhalte (nachfolgend: „Inhalte von Drittanbietern“) sind von KLM weder komplett noch teilweise unabhängig authentifiziert worden, selbst wenn Links zu solchen Inhalten von KLM bereitgestellt werden. Links zu Inhalten von Drittanbietern werden von KLM lediglich der Annehmlichkeit halber bereitgestellt. Außer solchen Inhalten, die speziell als von KLM bereitgestellte Inhalte gekennzeichnet sind, werden von KLM keine Inhalte von Drittparteien bereitgestellt, verkauft, lizenziert oder geleast.

4. Nutzung der WLAN-Serviceleistungen

4.1. Der Nutzer verpflichtet sich zur Nutzung der WLAN-Serviceleistungen gemäß diesen AGB und darf die WLAN-Serviceleistungen für keine anderen als die in diesen AGB dargelegten Zwecke verwenden.

4.2. Der Nutzer erklärt sein Einverständnis, dass er selbst für die sichere Aufbewahrung des WLAN-Gutscheins und ggf. für die Geheimhaltung eines Benutzernamens und Passworts verantwortlich ist und dass er diese Daten nur für seine eigenen Zwecke verwenden darf.

4.3. Dem Nutzer ist Folgendes nicht erlaubt:

  • die Nutzung der WLAN-Serviceleistungen für Anrufe, einschließlich der Nutzung von Voice-over-IP-Diensten;
  • die Gewährung des Zugriffs auf die WLAN-Serviceleistungen für irgendeine andere Person;
  • die Verteilung, Unterlizenzierung, das Leasing, die Veräußerung, Vermarktung, Vermietung, der Verleih bzw. jede anderweitige Übertragung der Nutzerrechte an Dritte;
  • die Nutzung der WLAN-Serviceleistungen auf jedwede Art und Weise, welche die WLAN-Verbindung beschädigen, deaktivieren, überlasten oder gravierend beeinträchtigen oder deren ordentliche Nutzung durch andere Nutzer verhindern könnte;
  • die Störung oder Unterbrechung jeglicher Verbindung und Nutzung von WLAN, Ausrüstungen, Geräten, welche seine Verbindung ermöglichen, oder der Verstoß gegen die Anforderungen, Verfahren und Vorschriften von KLM;
  • der Missbrauch bzw. versuchte Missbrauch der WLAN-Serviceleistungen für unerlaubte, rechtswidrige, illegale Zwecke bzw. deren Verwendung wider die Prinzipien von Treu und Glauben, der guten Sitten, Moral und öffentlichen Ordnung, wie z. B.
    • jegliche Nutzung, die beleidigend, bedrohend, einschüchternd ist oder die als Belästigung klassifiziert werden könnte;
    • jegliche Veröffentlichung oder Übertragung von Inhalten, die obszön oder gotteslästerlich sind oder die obszöne, gotteslästerliche oder beleidigende Sprache oder Materialien enthalten können; die pornographische Materialien enthalten (d. h. Texte, Bilder, Filme, Videoclips oder sexuell explizite oder erregende Materialien); die beleidigende oder geringschätzige Bilder in Bezug auf Geschlecht, ethnische Zugehörigkeit, Religion (Weltanschauung), Hautfarbe, Herkunft, Alter, körperliche oder geistige Einschränkungen, Gesundheitszustand oder sexuelle Orientierung enthalten; die falsche oder irreführende Nachrichtenbetreffzeilen enthalten, ob vollständig oder teilweise, um den Urheber der Nachricht zu verschleiern; welche die Privatsphäre anderer Personen verletzen oder auf andere Weise rechtswidrig oder unangebracht sind;
    • die Nutzung oder Übertragung von Software oder anderen Methoden, wie Viren, Bugs, Trojanern, welche die Systeme von KLM oder von Dritten überlasten könnten, „Mail-Bomben“, Denial-of-Service-Angriffen, Erstellung oder Verwaltung von Botnets, oder jeder anderen Infektion, einschließlich ausführbarer Codes oder Dateien, die verwendet werden können, um entweder auf die Software oder Hardware von KLM oder von Drittparteien oder die in einem solchen System gespeicherten elektronischen Dokumente und Dateien zuzugreifen und/oder diese zu ändern, zu löschen oder zu schädigen; sowie jedes anderen Programms oder jeder anderen Methode mit Zwecken oder Auswirkungen, die rechtswidrig, verboten oder nachteilig für die Interessen und Rechte Dritter wären;
    • der Zugriff auf die Systeme oder Netzwerke, welche das Eigentum von KLM oder von Dritten sind, bzw. jeglicher Versuch eines rechtswidrigen oder unbefugten Zugriffs auf diese Systeme oder Netzwerke, oder die versuchte Umgehung von Sicherheitsmaßnahmen des Systems von KLM oder der Systeme von Drittparteien, sowie die Anwendung jedes anderen Verfahrens, welches mit dem Zweck verwendet werden könnte, einen Angriff auf das System zu verursachen (Portscanner usw.);
    • Missbrauch der für den Zugriff auf die WLAN-Serviceleistungen bereitgestellten IP-Adresse;
    • Übertragung oder Nutzung von Softwarekomponenten, welche Elemente oder Daten aussenden könnten, die geistige Eigentumsrechte, Datenschutz- oder sonstige Rechte, einschließlich Handelsgeheimnisse oder vertraulicher Informationen, verletzen würden, und zwar unabhängig davon, ob diese das Eigentum von KLM oder von Drittparteien sind;
    • jegliche Art von Propaganda, Werbung, Kettenbriefen, Pyramidensystemen, Investment-Angeboten oder sonstigen unaufgefordert zugesandten kommerziellen Mitteilungen jedweder Art (SPAM), welche gegen die Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft und den e-Handel oder ggf. gegen andere anwendbare Rechtsvorschriften verstoßen könnten.

4.4. Der Nutzer nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass:

  • KLM bzw. ein von KLM beauftragter Drittdienstleister ggf. als proportionale Maßnahme auf die auf dem Gerät des betreffenden Nutzers gespeicherten Informationen (wie Treiber, Software usw.) zugreifen und diese speichern kann, um den Missbrauch der WLAN-Serviceleistungen zu verhindern oder zu vermeiden; Probleme im Zusammenhang mit dem Gerät oder Netzwerk zu beheben; den WLAN-Service und die Software zu ermöglichen, zu betreiben, und zu aktualisieren und jegliche Aktivitäten zu untersuchen, welche gegen diese AGB verstoßen könnten;
  • KLM kann aufgrund des geltenden Rechts oder als Reaktion auf eine diesbezügliche Anfrage dazu verpflichtet sein, direkt oder indirekt mit nationalen oder internationalen Strafvollzugsbehörden, staatlichen Behörden und anderen Behörden und Stellen zusammenzuarbeiten und aus diesem Grund jede Art von Informationen bereitzustellen.

5. Geistiges Eigentum

5.1. Die geistigen Eigentumsrechte an den WLAN-Serviceleistungen, einschließlich des KLM-Portals, liegen gegenwärtig und zukünftig bei KLM bzw., je nachdem, seinem/seinen Anbieter(n).

6. Datenschutz

6.1. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Nutzers durch KLM bzw. jegliche von KLM für die Bereitstellung der WLAN-Serviceleistungen beauftragten Drittdienstleister wird durch die KLM-Datenschutzrichtlinieund dieCookie-Richtliniegeregelt.

7. Haftung

7.1. KLM übernimmt keine Haftung für entgangene tatsächliche oder erwartete Gewinne, entgangene Einkünfte, den Verlust erwarteter Einsparungen, Datenverluste, die Kosten für den Kauf alternativer Serviceleistungen zur Minderung bzw. Behebung von Störungen in den WLAN-Serviceleistungen und jeglicher Verluste.

7.2. Nichts in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschränkt die Haftung von KLM oder schließt diese aus:

  • für Schäden infolge des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit von KLM oder seinen Mitarbeitern; oder
  • Schäden, für die KLM gemäß dem geltenden (Verbraucherschutz-)Recht keine Haftungsbeschränkung festlegen darf.

8. Beendigung

8.1. Die Vereinbarung kann von den Parteien jederzeit vor dem Beginn der WLAN-Serviceleistungen mithilfe einer ordentlichen Kündigung beendet werden.

8.2. Die Parteien können die Vereinbarung in Übereinstimmung mit dem geltenden Recht aus triftigen Gründen kündigen. Der Nutzer erklärt sich damit einverstanden, dass KLM die Vereinbarung aus triftigen Gründen kündigen kann, falls der Nutzer seine Pflichten im Rahmen der AGB verletzt.

8.3. Der Nutzer kann die Vereinbarung kündigen, indem er KLM kontaktiert. Im Falle der Beendigung oder falls der WLAN-Gutschein während des Fluges nicht aktiviert wird, wird der Kaufpreis des WLAN-Gutscheins automatisch von KLM zurückerstattet.

8.4. Der Nutzer erklärt sich damit einverstanden, dass er sein Widerrufsrecht aus jedwedem Grund gemäß geltendem Verbraucherschutzrecht (nachfolgend „die Widerrufsfrist“) nicht innerhalb von 14 Tagen nach dem Flug, für den der WLAN-Gutschein gekauft wurde, ausüben kann. Falls der Flug während der Widerrufsfrist stattfindet:

  • erteilt der Nutzer hiermit seine ausdrückliche vorherige Zustimmung, dass seine Nutzung der WLAN-Serviceleistungen während der Widerrufsfrist beginnt; und
  • verzichtet der Nutzer auf sein Widerrufsrecht.

9. Anwendbares Recht und Streitbeilegung

9.1. Alle Streitigkeiten aus bzw. im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung werden durch niederländisches Recht geregelt, unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht/CISG). Trotz der Anwendung niederländischen Rechts ist der Nutzer als Verbraucher ebenfalls durch die zwingenden Vorschriften des Rechts des Staates seines gewöhnlichen Aufenthaltsorts geschützt. Die Anwendung zwingender Vorschriften, welche die Wahl des Rechts einschränken, und insbesondere die Anwendung zwingender Rechtsvorschriften des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltsorts des Verbrauchers, wie Verbraucherschutzgesetze, bleibt davon unberührt.

9.2. Informationen über die Online-Streitbeilegungsverfahren für Verbraucherstreitigkeiten oder alternative Streitbeilegungsverfahren für Verbraucherstreitigkeiten sind auf derWebsite der Europäischen Kommissionverfügbar.

10. Salvatorische Klausel

10.1. Wird eine bestimmte Klausel für undurchsetzbar befunden, so bleiben alle anderen Klauseln davon unberührt.

11. Fragen

11.1. Falls Sie eine Frage oder Beschwerde über das WLAN-Serviceleistungen haben, können Sie dasKLM-Kundenkontaktcenterkontaktieren.